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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.iubw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a) Diese Webseiten sind mit § 10 Absatz 1 L-BGG noch nicht vollständig vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unverhältnismäßige Belastung

Insgesamt zielt sehr vieles in dem eingesetzten Tool darauf ab, die Dienste des Anbieters in Anspruch zu nehmen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.01.2021 erstellt.

Zur Überprüfung der Barrierefreiheit wurde folgende Partner beauftragt:

Bewertung durch Fachkraft im eigenen Haus, verwendete Tools: equal-web und Addon Google Chrome, unter Anwendung der Vorgaben und Hilfsmittel von BITV-Test.

Philipp Arnold (https://phil-arno.com)

Wortkaskade Dr. Manfred Menzel

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.01.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie können uns gerne Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wir versuchen mit Ihnen zusammen Lösungen zu entwickeln.

Im Falle von nicht barrierefreien Angeboten auf der Internetseite des KVJS wenden Sie sich bitte an Andreas Reuter, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0711 6375-212 oder melden sich per E-Mail: andreas.reuter@kvjs.de.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verantwortlichen des KVJS wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der KVJS nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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