Inklusionsunternehmen kurz erklärt
Als Inklusionsunternehmen gelten nach § 215 des Sozialgesetzbuches-Neuntes Buch (SGB IX) Unternehmen, bei denen 30-50 % Mitarbeitende mit Behinderung beschäftigt sind, deren Teilhabe am Arbeitsleben mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Inklusionsunternehmen sind jedoch reguläre Marktteilnehmer, die allein durch die Qualität ihrer Dienstleistungen und Produkte überzeugen müssen. Die vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg geförderten Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung sind sozialversicherungspflichtig und ermöglichen den Mitarbeitenden den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Faktencheck
- Gesunde mittelständische Unternehmen von 12-210 Mitarbeitern
- Rentabilität hat oberste Priorität
- Überwiegende Finanzierung durch Markterlöse
- Finanzielle Begleitung durch den KVJS
- Beschäftigungsperspektiven für Menschen mit Behinderung im allgemeinen Arbeitsmarkt
Branchenvielfalt
Produktionsbetriebe:
Zulieferbetriebe für die Industrie (Metallverarbeitung, Elektronik), Hersteller von Produkten für Endverbraucher
Dienstleistungen:
Hotellerie, Gastronomie, Lebensmittelmärkte, Computerrecycling, Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftspflege, Wäscheservice, Catering, Gemeinschaftsverpflegung, Kommissionierung etc.
Unternehmensdaten 2017
Anzahl der Unternehmen: 81
Umsatz: 217 Mio. €
Rohertrag: 140 Mio. €
Fördermittel (öffentlich/private Stiftungen/Lotterie etc.) 26 Mio. €
Anzahl Mitarbeitende: 4.420
Anzahl Menschen mit Schwerbehinderung: 1.813
Beschäftigungsquote (Menschen mit Schwerbehinderung) im Durchschnitt: 41 %